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Städtebauförderung
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[Dienstleistung]
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Beschreibung:

Es gibt für private Eigentümer als Ergänzung zur privaten Finanzierung öffentliche Förderprogramme. Diese setzen sich zu je einem Drittel aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommune zusammen.

Grundlage dieser Programme, die nur im Sanierungsgebiet gelten, sind die Städtebauförderrichtlinien des Landes Brandenburg.

Grundsätzlich werden drei verschiedene Förderformen unterschieden:

  1. Umfassende Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
  2. Instandsetzung der Gebäudehülle
  3. Kleinteilige Einzelvorhaben zur Verbesserung des Ortsbildes

1. Umfassende Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Prinzipiell können Gebäude, die vor dem 01.01.1949 errichtet wurden und zu Wohnzwecken, sozial, kulturell oder gewerblich genutzt werden, gefördert werden.

Maximal können 80 % der förderfähigen Kosten anerkannt werden.

Bei vermietetem Wohnraum muss sich der Eigentümer verpflichten, die Miete Ã¼ber einen bestimmten Zeitraum in der Höhe zu begrenzen (Bindungszeitraum).

2. Instandsetzung der Gebäudehülle 

Es werden stadtbildprägende Elemente wie z.B. Fassade, Fenster, Außentüren und das Dach an Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, gefördert.

Maximal können 40% der förderfähigen Baukosten bezuschusst werden.

Die Förderhöhe für die Förderformen 1. und 2. wird vor Beginn der Maßnahme auf der Grundlage einer Gesamtbetragsberechnung (Plausibilitätsprüfung) ermittelt und beim Land eingereicht. Erst nach Bewilligung der Förderhöhe durch das Land kann mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden.

3. Kleinteilige Einzelvorhaben zur Verbesserung des Ortsbildes

Kleinteilige Einzelvorhaben sollen die Gestaltungsqualität des Stadtbildes an weniger exponierter Stellen des Sanierungsgebietes erhalten bzw. verbessern. Hierbei werden u.a. gestalterische Eigenarten, besondere Details, wie z.B. Fenster, Türen, Stuckelemente, Gauben u.ä. gefördert.

Im Gegensatz zu 1. und 2. werden ausschließlich Einzelvorhaben gefördert, bei denen die Förderfähigkeit auf die vom Straßenraum einsehbaren Bauteile beschränkt ist.

Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei der u.a. Mitarbeiterin.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Weihrauch | Tel.: 03304 / 379 137 | E-Mail: weihrauch@velten.de
     Verknüpfung   Herr Mielke | Tel.: 03304 / 379 132 | E-Mail: mielke@velten.de
     Verknüpfung   Herr Becker | Tel.: 03304 / 379 18 | E-Mail: becker@velten.de
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Formulare:
     Verknüpfung   Antrag Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben
     Verknüpfung   Antrag auf Sanierungsgenehmigung (nur notwendig für Sanierungsgebiet Innenstadt)
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