| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Gemäß des Brandenburger Kita-Gesetzes kann der Anspruch auf Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr auch durch einen Tagespflegeplatz realisiert werden. Die tägliche Betreuungszeit hängt ab von den nachzuweisenden Arbeitszeiten der Eltern. Wie in der Kita-Satzung der Stadt Velten festgelegt, sind die Betreuungsgebühren für einen Tagespflegeplatz genau so zu ermitteln wie für einen Kita-Platz. Sie sind einkommensabhängig und werden gestaffelt nach dem zeitlichen Betreuungsumfang. Außerdem bewirken weitere im Haushalt lebende Kinder eine Senkung der Elternbeiträge. Die Stadt Velten schließt nur Tagespflegeverträge mit Tagesmüttern bzw. -vätern, die über eine Pflegeerlaubnis verfügen, die auf Antragstellung bei Vorliegen aller Voraussetzungen vom Jugendamt des Landkreises erteilt wird. Weitere Informationen finden Sie unter Formulare: Tagesmütter Die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Velten sowie die Kita-Beitragssatzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Mitarbeiter/Innen: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Ähnliche Produkte: | |||||||
| [Seitenanfang] | ||||||
Formulare: | |||||||
[Seitenanfang] | |||||||
[Seitenanfang] |