| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Das Wählerverzeichnis wird im Einwohnermeldeamt geführt und dementsprechend die Wahlbenachrichtigungen versendet. Erhalten Sie vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigungskarte, sollten Sie umgehend im Einwohnermeldeamt vorsprechen. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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