A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Vaterschaftsanerkennung
Bei der Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine freiwillige Willenserkärung im Gegensatz zur gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Die Standesbeamte nimmt Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen vor, wenn Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind.

Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter und führt zu zahlreichen Rechtsfolgen (beispielsweise Erb-, Unterhalts- und sozialrechtliche Ansprüche).

Benötigte Unterlagen:

  • Geburts-/Abstammungsurkunde der Eltern
  • Personalausweise

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Standesamt.

Die Gebühr für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung beträgt 30 € .


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Eheschließung
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Lebenspartnerschaftsgesetz
[Seitenanfang]
Formulare:
     Verknüpfung   Datenschutzinformation
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0