| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Die Standesbeamte nimmt Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen vor, wenn Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind. Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter und führt zu zahlreichen Rechtsfolgen (beispielsweise Erb-, Unterhalts- und sozialrechtliche Ansprüche). Benötigte Unterlagen:
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Standesamt. Die Gebühr für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung beträgt 30 € . | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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