| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Zuständig ist das: Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberhavel Tel.: 03301/601-59 25 Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Zudem ist im Fall von Straßensperrungen generell ein Antrag auf Sondernutzung gemäß der jeweils gültigen Sondernutzungssatzung beim Ordnungsamt der Stadt Velten zu stellen. Die Satzung finden Sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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