A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Schiedsstelle
Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren in Strafsachen
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Vorsitzende Schiedsperson:     Christian Halamoda

Stellvertretende Schiedsperson: 

Email: schiedsstelle-velten@gmx.de

Sprechzeit: Jeden ersten Dienstag im Monat von 17.30 bis 19.00 Uhr im Dienstgebäude Bürgerservice, Rathausstraße 17, 1. OG. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an Frau Nitz, Tel.-Nr. 379-222.

Es ist ratsam, statt sofort die Justiz in Anspruch zu nehmen, vor einer kostengünstigen, behördlichen, vorgerichtlichen Schlichtungsstelle eine gütliche, einvernehmliche Beilegung eines Konfliktes zu suchen.



Die Möglichkeit des Aufsuchens der Schiedsstelle besteht bei:

1. Strafrechtlichen Privatklagen wie:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses
2. Zivilsachen wie:

  • Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldwert 1.500 Euro nicht übersteigt
  • den in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück und in Streitigkeiten wegen... Ãœberwuchses (§ 910 BGB)...Hinüberfalls (§ 911 BGB)...eines Grenzbaumes (§ 923 BGB)...Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen
  • Verletzung der persönlichen Ehre soweit nicht in Presse und Rundfunk gegangen.

Dies klingt alles sehr theoretisch. Der Schiedsmann/die Schiedsfrau sind jedoch keine Juristen. Ihnen bleibt außer einer sehr regelmäßigen und vom Amtsgericht überwachten Fortbildung allein ihr "gesunder Menschenverstand". Dieser ist jedoch meist in der Lage Streitigkeiten beizulegen und die Parteien zu einen.

Zusammenfassung: Die Institution der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit 170 Jahren bestehende und funktionierende Organisation, die:

  • durch moderne Landesgesetze und entsprechende Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Justizministerien eingehend geregelt ist
  • kostengünstig ist, Gebühren werden je nach Sachlage festgesetzt
  • durch die Leiter(innen) der Amtsgerichte einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle unterliegt
  • nachweislich eine Schlichtungsquote von über 50% erbringt
  • eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle fern jeder sachfremden Interessen ist und sich damit für die Parteien wirklich völlig unparteiisch darbietet
  • im Falle des Schlichtungserfolges zu einer höheren Befriedung der ursprünglich streitenden Parteien führt, als nach der Entscheidung durch ein Urteil
  • bei Privatklagen als einzige außergerichtliche Schlichtungsorganisation eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Sühneversuches (Sühnebescheinigung) und in Zivilstreitigkeiten eine amtliche Erfolglosigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gericht erteilen kann
  • schnell und unkompliziert zu erreichen ist.

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
[Seitenanfang]
Formulare:
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0