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Beschreibung: | |||||||
Denkmalschutz (Allgemeine Aufgabe) Die Grundsätze und der Gegenstand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden im Gesetz über Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgDSchG) geregelt. In der Regel ist für die Belange des Denkmalschutzes die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Die Aufgaben der Stadt im Rahmen des Denkmalschutzes beschränken sich im Wesentlichen auf folgenden Bereich:
Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg Tel.: 03301/60 10 www.oberhavel.de, Bauen/Umwelt, Kreisverwaltung - Bauordnung und Kataster, Denkmalschutz | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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