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Denkmalschutz (Allgemein)
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz.
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Beschreibung:
Denkmalschutz (Allgemeine Aufgabe)
Die Grundsätze und der Gegenstand des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden im Gesetz über Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgDSchG) geregelt. In der Regel ist für die Belange des Denkmalschutzes die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Die Aufgaben der Stadt im Rahmen des Denkmalschutzes beschränken sich im Wesentlichen auf folgenden Bereich:
  • Wahrnehmung kommunaler Belange des Denkmalschutzes
Untere Denkmalschutzbehörde
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel.: 03301/60 10
www.oberhavel.de, Bauen/Umwelt, Kreisverwaltung - Bauordnung und Kataster, Denkmalschutz

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Weihrauch | Tel.: 03304 / 379 137 | E-Mail: weihrauch@velten.de
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Formulare:
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