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Anerkennung von Eheschließungen im Ausland
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[Dienstleistung]
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Beschreibung:
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Die Ehe muss jedoch dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat üblich ist.
Sie sollten sich daher frühzeitig informieren, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erhalten Sie z.B. bei den Deutschen Konsulaten im jeweiligen Ausland, bei den Auslandvertretungen der betreffenden Staaten in der Bundesrepublik oder beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.

benötige Unterlagen
  • Geburtsurkunde od. beglaubigte Abschrift des Geburteneintrages
  • Heiratsurkunde, ggf. auch Scheidungsurteil
  • ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
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Formulare:
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