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Sterbefälle
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Beschreibung:
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut. Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen.

Notwendige Unterlagen:
Es ist immer der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorzulegen. Sofern die Person in einem Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung) verstorben ist, muss immer zusätzlich die dort ausgestellte Sterbefallanzeige vorgelegt werden. Ist die Person z.B. zu Hause verstorben, so wird die Sterbefallanzeige in der Regel vom Bestatter ausgefüllt.
Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Nachweis über akademischen Grad, wenn die Eintragung des Titels in die Sterbeurkunde gewünscht ist

 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
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