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Beschreibung: | |||||||
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Ausländer, die in Deutschland eine Ehe eingehen wollen, wenn sie hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegen bzw. Deutsche, die im Ausland eine Ehe eingehen wollen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist im für den Wohnort der Verlobten zuständigen Standesamt zu beantragen. Benötigte Unterlagen/Voraussetzungen: siehe Eheschließung Gebühren:
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Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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