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Nachbeurkundung einer Ehe
Beurkundung auf Antrag nach Eheschließung im Ausland
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[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
Die Nachbeurkundung einer Ehe erfogt, wenn die Eheschließung im Ausland stattfand.

Voraussetzung/Notwendige Unterlagen:
  • mind. einer der Eheleute wohnt in Velten bzw. Leegebruch/Aufenthaltsbescheinigung
  • Persönliche Vorsprache mit Personalausweisen oder Reisepässen
  • Heiratsurkunde aus dem Ausland (Apostille oder evt. Legalisation in deutscher Ãœbersetzung)
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der gemeinsamen Kinder und die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der nicht gemeinsamen Kinder, die in die Ehe mitgebracht werden
  • Einbürgerungsurkunde bei späterer Erwerbung der deutschen Staatsbürgerschaft
  • beglaubigte Abschriften vom Geburtsregister des Geburtsstandesamtes
Gebühren:
  • wenn beide Ehegatten deutsche Staatsbürger sind 80,00 €
  • wenn einer der Ehegatten Ausländer ist 100,00 €.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Standesamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
     Verknüpfung   Bürgerservice/Ordnung
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Nitz | Tel.: 03304 / 379 222 | E-Mail: buergerservice@velten.de
     Verknüpfung   Frau Büttner | Tel.: 03304 / 379 163 | E-Mail: standesamt@velten.de
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