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Beschreibung: | |||||||
Die Erhebung der Gebühren erfolgt gemäß Betriebssatzung durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Velten: Erhoben werden u. a. Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung. Die Benutzungsgebühren gliedern sich in Grund- und Arbeitsgebühr. Die Arbeitsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist ein Kubikmeter Schmutzwasser. Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der verwendeten Messeinrichtungen bemessen. Beim Fehlen einer Wassermesseinrichtung wird die Nennleistung der Messeinrichtung festgesetzt, die nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sein würde, um die dem Grundstück zuzuführenden Trinkwassermengen zu messen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Messeinrichtungen, die nicht Unterzähler sind, so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Messeinrichtungen bemessen. Der Eigenbetrieb erhebt für die Stadt Velten weiterhin:
Die Höhe der einzelnen Gebühren und Beiträge richtet sich nach den Festlegungen der Abgabensatzungen in der jeweils gültigen Fassung. Rechtliche Grundlagen:
Die Satzungen finden sie im Internet unter www.velten.de, Verwaltung/Politik, Ortsrecht. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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