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Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, deren Aufkommen den Gemeinden nach Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz zusteht. Die Besonderheit besteht darin, dass es den Gemeinden überlassen ist, die Grundsteuer zu erheben. Die Berechtigung wird im Rahmen des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz erteilt. Nach §1 Abs. 1 Grundsteuergesetz kann die Gemeinde bestimmen, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Der Wille der Gemeinde eine Grundsteuer zu erheben, muss in einer besonderen Satzung (Haushaltssatzung) seinen Ausdruck finden. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle spielen. Das Aufkommen an Grundsteuern steht in voller Höhe den Gemeinden zu. Was unterliegt der Grundsteuer? Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Arten: Wer ist Steuerschuldner? Schuldner der Grundsteuer ist der bürgerlich-rechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentümer des Grundbesitzes. Die Grundsteuer gehört zu den öffentlichen Lasten eines Grundstückes. Wer berechnet die Grundsteuer? Für die Feststellung des Einheitswertes und des Steuermessbetragsverfahren ist das Lagefinanzamt zuständig, somit das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich des Grundstück liegt. Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer einschließlich der Stundung oder des Erlasses obliegen der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Für Grundstücke der Gemarkung Velten ist das Lagefinanzamt Oranienburg, Bewertungsstelle, Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg zuständig. Wie wird die Grundsteuer berechnet? Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und erteilt dem Grundstückseigentümer einen Einheitswertbescheid. Unter Zugrundlegung des Einheitswertes errechnet das Finanzamt sodann den Grundsteuermessbetrag. Hierbei wird der Einheitswert mit einer im Grundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Dem Grundstückseigentümer wird der Grundsteuermessbetrag durch Erteilung eines Bescheides bekannt gegeben. Zugleich wird der Grundsteuermessbetrag der für die Erhebung zuständigen Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde ermittelt die Grundsteuerschuld, indem sie auf den Grundsteuermessbetrag ihren individuellen Hebesatz anwendet, und erteilt dem Eigentümer einen Grundsteuerbescheid. Was ist der Hebesatz? Der § 25 Abs. 1 Grundsteuergesetz räumt den Gemeinden das Recht ein, den Hebesatz der Grundsteuer unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eigenständig festzulegen. Der Hebesatz ist ein für alle Grundstücke geltender Vomhundertsatz, dessen Festsetzung allein in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Dieser findet bei der Berechnung aller Grundstücke der Gemarkung Velten Berücksichtigung. Die Stadt setzt den Hebesatz in der jährlichen Haushaltssatzung fest. Die Festlegung der Hebesätze erfolgt durch die Stadtverordneten. Die Hebesätze haben die Wirkung einer Rechtsnorm und sind damit für die betroffenen Steuerpflichtigen bindend.
Grundsteuer A 235 v.H. | ||||||||
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