Beantragung eines Kinderreisepasses für Kinder maximal bis zum 12. Lebensjahr (Gültigkeit 1 Jahr); Antragsteller sind Erziehungsberechtigte
Benötigten Unterlagen:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder
- der alte Kinderreisepass/Kinderausweis des Kindes
- 1 biometrisches Passbild des Kindes in der Größe 45x35mm (Frontalaufnahme)
Besonderheiten:
- die Anwesenheit des Kindes ist zwingend erforderlich
- den Antrag müssen die Sorgeberechtigten, Mutter und Vater oder der Vormund stellen
- sollte ein Sorgeberechtigter während der Beantragung des Kinderreisepasses nicht anwesend sein können, genügt eine Einverständniserklärung in Verbindung mit dem Ausweisdokument
- bei Scheidung der Ehe wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt
- bei Bestehen einer Vormundschaft wird die Bestallungsurkunde benötigt
- nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist bei Bedarf bereits ein Reisepass oder Personalausweis zu beantragen
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben, die Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, sofern sie das sechste Lebensjahr erreicht haben
Bearbeitungszeit: in Absprache mit dem Antragsteller
Gebühren: 13,00 €
|