| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen , Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen, ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen(äußere Schulangelegenheiten). Für die inneren Schulangelegenheiten(Lehrpläne/Lehrpersonal/Unterrichtsgestaltung) ist der Schulträger nicht zuständig (Staatliches Schulamt Perleberg bzw. MBJS). | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Ähnliche Produkte: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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