Die Verpachtung von städtischen Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
Verpachtet bzw. vermietet werden in Velten Flächen für
- Gärten
- Kleingärten
- Garagenstellplätze
- Landwirtschaft
- Gewerbe
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