| [Beschreibung] [Ansprechpartner/Innen] [Dienstleistung] [Formulare] | ||||||
Beschreibung: | |||||||
Das Ladenöffnungsgesetz dient in erster Linie dem Arbeitsschutz des Verkaufspersonals.
Der Verkauf von Milch und Milcherzeugnissen, Bäcker- oder Konditorwaren, Blumen und Zeitungen an Sonn- und Feiertagen darf in der Zeit von von 07.00-19.00 Uhr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden erfolgen. | |||||||
Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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Ähnliche Produkte: | |||||||
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Formulare: | |||||||
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