A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z  Ã   · [Alle] | Anliegen


Ladenöffnungsgesetz Brandenburg
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:

Das Ladenöffnungsgesetz dient in erster Linie dem Arbeitsschutz des Verkaufspersonals.


Wichtigste Aufgaben des Gesetzes sind daher die Gewährung einer ausreichenden Arbeitsruhe für das Verkaufspersonal.

Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes müssen Verkaufsstellen während folgender Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein:

  • an Sonn- und Feiertagen und am 24. Dezember, der auf einen Adventssonntag fällt
  • am 24. Dezember, sofern dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14.00 Uhr

Der Verkauf von Milch und Milcherzeugnissen, Bäcker- oder Konditorwaren, Blumen und Zeitungen an Sonn- und Feiertagen darf in der Zeit von von 07.00-19.00 Uhr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden erfolgen.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Gewerbeamt
     Verknüpfung   Fachbereich Soziales/Bürgerservice
[Seitenanfang]
Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Brauer | Tel.: 03304 / 379 225 | E-Mail: buergerservice@velten.de
[Seitenanfang]
Ähnliche Produkte:
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Gewerbeanmeldung
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Gewerbeerlaubnis
     Verknüpfung rowweitereprodukte[0]  Gewerbezentralregisterauskunft
[Seitenanfang]
Formulare:
[Seitenanfang]
 
[Seitenanfang]
 
 
Bürger - Informations - System 1.0