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Beschreibung: | |||||||
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Der Meldepflichtige hat auf Verlangen der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei der Meldebehörde grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Benötigte Unterlagen:
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Amt / Sachgebiet: | |||||||
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Mitarbeiter/Innen: | |||||||
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