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Verkauf von städtischen Grundstücken
 [Beschreibung]
[Ansprechpartner/Innen]
[Dienstleistung]
[Formulare]
Beschreibung:
Sofern kommunale Grundstücke ungenutzt sind und für eine Bebauung zur Verfügung stehen, werden diese im Amtsblatt für die Stadt Velten und im Internet unter www.velten.de, Verwaltung+Bürgerservice, Ausschreibungen zum Verkauf zum Höchstgebot ausgeschrieben.

Der Kaufpreis/Erbbauzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück und entspricht grundsätzlich dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert des Grundstücks zuzüglich der Vertragsnebenkosten (Notarkosten, Grundbuchumschreibungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Wertgutachterkosten ggf. Kosten für Vermessung).

Die Kaufverträge/ Erbbaurechtsverträge werden entweder nach den Bestimmungen des BGB bzw. nach der Erbbaurechtsverordnung oder nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes und nach vorheriger Beschlussfassung des Finanzausschusses bzw. der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten beschlossen.

Ob städtische Flächen für den Verkauf/die Bestellung von Erbbaurechten (in der Regel für die Einfamilienhausbebauung) zur Verfügung stehen, erfahren Sie auch bei der unten angegebenen Mitarbeiterin.


 

Amt / Sachgebiet:
     Verknüpfung   Fachbereich Zentrale Dienste
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Mitarbeiter/Innen:
     Verknüpfung   Frau Gerike | Tel.: 03304 / 379 125 | E-Mail: gerike@velten.de
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