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Beschreibung: | |||||||
I. Sie sind verpflichtet einen Personalausweis
Personalausweise die vor Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt werden, sind 6 Jahre gültig. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Personalausweis 10 Jahre gültig. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird.Benötigte Unterlagen:
Gebühren: Personalausweise die vor Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt werden, kosten 22,80 €. Ab dem 24. Lebensjahr betragen die Gebühren 37,00 €. II. Vorläufiger Personalausweis Benötigte Unterlagen:
Gebühren: 10,00 € Weitere Informationen: Bei Beantragung eines Personalausweises gibt es seit dem 01.11.2010 den neuen elektronischen Personalausweis in Scheckkartenformat. Die herkömmliche Anwendung der bisherigen Personalausweise wurde um elektronische Funktionen ergänzt. Die Daten, die bisher optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun in einem Ausweis-Chip gespeichert. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Online-Shopping, -Banking oder -Kauf von Tickets. Weiterhin eröffnet der neue Ausweis die Möglichkeit zur elektronischen Signatur und wie beim Reisepass wird das biometrische Lichtbild digital auf dem Chip gespeichert, das der hoheitlichen Kontrolle an Grenzen und im Inland zur Identitätsfeststellung dient. Mit der freiwilligen Hinterlegung zweier Fingerabdrücke kann die Ausweiskarte im Bereich der EU ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden. Die „alten" Personalausweise behalten bis zum regulären Ablaufdatum Ihre Gültigkeit! Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Ausweis informieren. | |||||||
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